Hygienekonzept
Das Hygienekonzept orientiert sich an diesen Vorgaben, dem Rahmenkonzept für Tagungen, Kongresse und vergleichbare Veranstaltungen der Bayerischen Staatsregierung und an den Vorgaben des Tagungsortes.
Aufgabe der Abstands- und Hygienekonzepte ist bei den jeweiligen Angeboten und Veranstaltungen einen Rahmen zu gewährleisten, der Teilnehmenden ein pandemiegerechtes Verhalten und damit das Vermeiden von Infektionen ermöglicht.
Allgemeine Regelungen und Vorsorgemaßnahmen
3G-Regel: Geimpft, Getestet, Genesen
Einlass der Teilnehmer erfolgt durch Kontrolle der 3G-Regel. Bitte halten Sie für den Einlass folgende Dokumente und Nachweise bereit:
– Ihren Ausweis zur Erhebung und Überprüfung der Kontaktdaten
– Nachweis einer vollständigen Impfung (seit der zweiten Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein) oder den Nachweis einer Genesung
– Alternativ können Sie die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines maximal 24 Stunden alten aktuellen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests oder eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests vorzeigen.
Es stehen vor Ort keine Selbsttests zur Verfügung.
Kontaktnachverfolgung
Für die Gewährleistung der Kontaktnachverfolgung erfolgt eine DSGVO konforme Erfassung der Kontaktdaten aller anwesenden Personen entweder mittels der „Darfichrein“-App oder über ein Kontaktformular.
Es werden die folgenden Angaben erhoben:
– Vor- und Familienname
– Bezirk oder Gemeinde des Wohnortes oder des Ortes des ständigen Aufenthalts (verzichtbar bei digitalen Anwendungen)
– vollständige Anschrift und E-Mail-Adresse, sofern vorhanden
– Telefonnummer
– Anwesenheitszeit und Datum
Die Daten sind für die Dauer von vier Wochen nach Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn das ordnungsgemäße Führen der Anwesenheitsdokumentation überprüft wird oder wenn Teilnehmende nachweislich zum Zeitpunkt der Veranstaltung ansteckungsverdächtig waren.
Die Kontaktdaten sind nach Ablauf von vier Wochen gemäß der Corona-Schutz-Verordnung zu vernichten.
Basismaßnahmen
Nehmen Sie nicht an der Veranstaltung teil, wenn Sie die Symptome einer Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts aufweisen. Diese sind:
– Husten
– Fieber
– Schnupfen
– Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
– Pneumonie (Lungenentzündung)
– Weitere Symptome: Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie, Somnolenz
AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Maskenpflicht
Während der gesamten Veranstaltung gilt:
– Abstandhalten zueinander (mindestens 1,5 m). Die Räume sind so bemessen, dass das in allen Phasen der Veranstaltung möglich ist.
– Zu jeder Zeit eine Maske (Medizinische Maske oder FFP2) tragen, außer am Tisch zum Essen und am Sitzplatz während der Veranstaltung.
– Regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände, mind. 30 Sekunden und mit Seife.
– Jeglichen Körperkontakt zu anderen Gästen und Mitarbeiter*innen vermeiden, kein Handschlag zur Begrüßung.
– Niesen und Husten in die Armbeuge.
– Die Corona-Warn-App informiert Nutzerinnen und Nutzer über Kontakte zu infizierten Personen.
Tagungsort (Katholische Akademie in Bayern)
Die allgemeinen Regelungen und Vorsorgemaßnahmen finden auch hier Anwendung.
Zusätzlich gelten die Hygieneregeln der Katholischen Akademie in Bayern. Sie schützen sich und andere, wenn Sie diese Regeln befolgen:
– An allen Eingängen sind Hinweisschilder angebracht, die Sie über die Verhaltensregeln informieren.
– Im Eingangsbereich und vor den Veranstaltungsräumen sind Desinfektions-möglichkeiten zum Reinigen der Hände bereitgestellt.
– Die Katholische Akademie in Bayern hat die Reinigungsintervalle intensiviert. Während der Veranstaltung werden alle Oberflächen, Türklinken und Handläufe regelmäßig desinfiziert.
– Die Räumlichkeiten werden regelmäßig und bei Bedarf mit Frischluft versorgt, so dass ein infektionsschutzgerechter Luftaustausch sichergestellt wird.
– Im Empfangsbereich und an Engstellen gibt es Bodenmarkierungen, die zu beachten sind.
– Sie sind angehalten, immer wenn Sie nicht auf Ihren Plätzen sitzen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen sowie in den sanitären Einrichtungen. Wird der Mindestabstand von 1,5 Metern im Tagungsraum eingehalten, dürfen Sie am Platz die Masken natürlich gerne absetzen.
– Wenn Sie am Tagungsort ankommen, versuchen die Mitarbeiter*innen, den Kontakt zu Ihnen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
– Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter den Gästen zu ermöglichen, können Sie bei Ankunft einen QR-Code einscannen und sich über die „Darfichrein“-App registrieren. Alternativ erhalten Sie ein Registrierungsformular.
– Sollten Sie während der Teilnahme an der Veranstaltung unspezifische Allgemeinsymptome und Atemwegs-Symptome jeder Schwere entwickeln, verlassen Sie das Haus bitte zügig.